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Abschaffung der Reviewpflicht auf Kosten der Allgemeinheit?

Aktuell ist eine politische Diskussion in Liechtenstein im Gange, welche die Review-Pflicht von Kleinunternehmen in Frage stellt. Konkret wird dies im Rahmen einer Motion diskutiert, die dem kommenden Landtag vorgelegt wird. 

Im Rahmen eines erstrebenswerten Bürokratieabbaus ist ein sog. "Opting-Out"-Modell wie es die Schweiz bei der Revisionspflicht von Kleinunternehmen kennt sicher wünschenswert. Fraglich ist, ob der gewünschte Effekt tatsächlich auch erreicht wird. Denn auch für Kleinunternehmen werden Jahresabschlüsse, Bilanzen und Steuererklärungen ohne Reviewpficht nicht einfacher. Die Gefahr ist gross, dass die Steuerverwaltung am Ende diese Filter- und Prüffunktion übernehmen muss und sich damit einem höheren Arbeitsaufwand gegenübersieht. Dass dieser in der Vergangenheit ohnehin nicht kleiner wurde (AIA und BEPS sind nur zwei Stichworte) ist bekannt und auch die Tatsache, dass die Steuerverwaltung in diesem Fall (erneut) die Ressourcen aufstocken müsste. 

In politischen Kreisen wird auch davor gewarnt, dass eine Abschaffung der Review-Pflicht noch weitere Kosten für die Allgemeinheit bedeuten und in extremis sogar zu Arbeitslosigkeit führen könnte. So argumentiert der VU-Landtagsabgeordnete Manfred Kaufmann im Vaterland: "Die Revision ist ein wichtiger Stabilisator für unser Wirtschaftssystem, indem es Vertrauen schafft und die Kosten dem Verursacher auferlegt werden". Ihm ist beizupflichten wenn er mahnt: "Die Bedeutung einer systematischen Prüfung von Unternehmen zeigt sich sowohl international als auch durch aktuelle Betrugsfälle (ALV, etc.) national sehr deutlich. Man kann davon ausgehen, dass beim Wegfall einer wichtigen Präventionsmassnahme sich solche Fälle häufen werden. Liechtenstein und insbesondere der Finanzplatz stehen seit Jahren im internationalen Fokus. Eine Lockerung der Kontrolle würde der Reputation Liechtensteins schaden, zumal wir seit wenigen Monaten auf einer grauen Liste geführt werden."

Es ist richtig und nicht zu vernachlässigen, dass durch die Abschaffung der Reviewpflicht eine entscheidende Qualitätsgarantie für Kapitalgeber und Mitarbeiter der Unternehmen wegfällt und damit eine wichtige Kontroll- und Haftungsfunktion für die gesamte Volkswirtschaft. 

Dr. Marcello Scarnato, LL.M.
Fachjurist für Steuerrecht, Revisor nach GewG

 

Totalrevision FL-Gewerberecht in Vernehmlassung

Die Liechtensteinische Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Januar 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gewerbegesetzes zur Kenntnis genommen.

Auslöser der Revision ist das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 10. Mai 2016 in der Rechtssache E-19/15 EFTA-Überwachungsbehörde v. Liechtenstein. Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass Liechtenstein gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Art. 31 und 36 EWR-Abkommen verstossen habe. Hauptkritikpunkte des Urteils bilden die generelle Bewilligungspflicht für die niedergelassenen Gewerbetreibenden und die Ausgestaltung des Meldesystems bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung.

Zur Erfüllung der EWR-rechtlichen Anforderungen müssen das Zulassungssystem und die entsprechenden Verfahrensvorschriften im Gewerbegesetz geändert werden. Die Revision dient zudem der Deregulierung und der Umsetzung von Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis. Damit entsteht lt. Meinung der Regierung ein übersichtliches und anwendungsfreundliches Gewerbegesetz.

Im Bereich der Niederlassung wird das bisherige generelle Bewilligungsverfahren durch ein Anmeldungs- und ein Bewilligungsverfahren ersetzt. Im Anmeldungsverfahren kann ein Gewerbetreibender, der die Ausübungsvoraussetzungen erfüllt, sein Gewerbe beim Amt für Volkswirtschaft anmelden. Ab diesem Zeitpunkt kann er bereits das Gewerbe ausüben. Das Amt für Volkswirtschaft prüft sodann die eingereichten Unterlagen und nimmt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Eintragung ins Gewerberegister vor. Das Bewilligungsverfahren wird auf einen reduzierten Katalog von Gewerben unverändert anwendbar bleiben.

Weiterhin ändern sich auch das Verfahren für die grenzüberschreitend tätigen Dienstleistungserbringer (GDL): GDL-Erbringer, die in einem qualifizierten Gewerbe tätig sind, müssen sich beim Amt für Volkswirtschaft melden. Ihre Dienstleistungen können sie sofort erbringen. Einfache Gewerbe, für die keine Fachkenntnisse nachzuweisen sind, können ohne zusätzliche Meldung beim Amt für Volkswirtschaft grenzüberschreitend ausgeübt werden.

Zudem wurde die Gelegenheit genutzt, verschiedene Deregulierungen vorzunehmen: So sind die Bestimmungen zur Ausnahmeregelung für Vereine und die Voraussetzungen an eine Betriebsstätte mit dem Ziel überarbeitet worden, praktikable Lösungen für den Alltag zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat die Wirtschaftskammer Liechtenstein eine Diskussion um sog. neue "Briefkastenfirmen" angestossen.

Es werden schliesslich die Voraussetzungen für ein Online-Register geschaffen, in das sowohl die niedergelassenen Gewerbetreibenden wie auch gemeldete oder bewilligte GDL-Erbringer aufgenommen werden.

Die Interessengruppen sind nun bis zum 30. April 2018 zur Vernehmlassung aufgefordert.

(Quelle: www.regierung.li)

Die Materialien zur Vernehmlassung:

  • Vernehmlassungsbericht der Regierung >pdf
  • Pressemitteilung EFTA-Court zu Urteil E-19/15 >pdf
  • Urteil Rechtssache E-19/15 EFTA-Überwachungsbehörde v. Liechtenstein >pdf

Homepage Relaunch live

Wir freuen uns, Ihnen die neue Hompeage der Kanzlei Dr. Scarnato präsentieren zu können. 

Auf weniger Seiten haben wir mehr dargestellt: Mehr Kernkompetenzen, mehr Infos mit weniger Klicks. 

Besonders möchten wir allen Steuerinteressierten unser Steuerrechts-Kompendium empfehlen. Dieses bietet Quicklinks zu wichtigen Quellen des Steuer- und Verwaltungsrechts*). 

Abgedeckt sind:

  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland
  • EU

Hier geht's zum Kompendium Steuerrecht: >klick

*) Alle Angaben ohne Gewähr. 

Pre-Launch neue Homepage

Am 14. Dezember 2017 findet der Pre-Launch der neuen Homepage von DR. SCARNATO CONSULTING statt. Ein erstes Look & Feel ist somit noch im Alten Jahr möglich, die vollständigen Inhalte mit allen Links und Informationen folgen dann im Januar 2018.

Wir hoffen, Ihnen gefällt das neue "responsive" Design genausogut wie uns. Viel Spass auf allen Geräten! Herzlichst, Ihr Team Dr. Scarnato

Liechtensteiner Finanzplatz präsentiert sich in Frankfurt

Am 27. September 2017 präsentierte sich der Finanzplatz Liechtenstein in Frankfurt. Die gemeinsame Initiative im Sinne eines Private-Public-Partnerships der Verbände der verschiedenen Branchen des Finanzplatzes und von Liechtenstein Marketing mit Unterstützung der liechtensteinischen Regierung stiess auf grosses Interesse. Die hochkarätigen Teilnehmer konnten sich in diesem Rahmen umfassend über den Finanzplatz Liechtenstein informieren und ihr Netzwerk erweitern.

LMinFRA2017

Die Einladung der Finanzverbände Liechtensteins zur Veranstaltung unter dem Titel „Neue Chancen im Zeichen der Internationalen Vernetzung“ stiess auf grossen Anklang. Mit über 150 Gästen aus Frankfurt und Umgebung war die Veranstaltung im Hotel Steigenberger Frankfurter Hof im Zentrum Frankfurts ausgebucht. Nach der offiziellen Begrüssung durch Isabel Frommelt-Gottschald, Botschafterin in Berlin, stellte sich Regierungschef Adrian Hasler einem Live-Interview durch Moderator Daniel Mohr seines Zeichens Finanz- und Wirtschafsjournalist bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Ich bin der Überzeugung, dass der Liechtensteiner Finanzplatz für Kunden und Dienstleister grosse Chancen und entscheidende Wettbewerbsvorteile bietet. Heute Abend war eine gute Gelegenheit, diese zahlreichen Interessierten näher zu bringen.“ hielt der Regierungschef nach der Veranstaltung fest.


Im folgenden Impulsreferat stellte S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein den Finanzplatz als modern und vernetzt dar und betonte dessen Stabilität und Verlässlichkeit. Zudem spannte er den Bogen zum anschliessenden Panel unter dem Veranstaltungsmotto „Neue Chancen im Zeichen der Internationalen Vernetzung“. An der angeregten Diskussionsrunde nahmen neben S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein auch Marcel Müller für die unabhängigen Vermögensverwalter, Alex Boss vom Anlagefondsverband, Ivo Klein für den Bankenverband, Daniel Kühneisen für den Versicherungsverband und Hans Brunhart als Vertreter der gemeinnützigen Stiftungen teil.

Der deutsche Politiker Wolfgang Kubicki, der an den Bundestagswahlen vom vergangenen Wochenende mit der FDP die Rückkehr in den deutschen Bundestag schaffte, sorgte mit einem Referat zum Thema „Freiheit und Persönlichkeitsrechte in Zeiten von Big Data“ für einen fulminanten Abschluss des offiziellen Teils.

Beim abschliessenden Apéro nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Netzwerk auszubauen sowie Informationen aus erster Hand erhalten.

Quelle: Liechtenstein Marketing

Fazit nach 125 Tagen GF a.i. bei Liechtenstein Marketing

Führungswechsel - 125 Tage war Dr. Marcello Scarnato als interimistischer Geschäftsführer bei Liechtenstein Marketing tätig. In dieser Zeit sollte der Kurs der Organisation bestimmt werden. Nun stellt sich die Frage, was tatsächlich erreicht werden kann - Antworten im Volksblatt-Interview.

MSC LM
Dr. Scarnato im Volksblatt Interview

  «Gestern hat Liechtenstein Marketing endlich die Bringschuld ‹Marketingstrategie› eingelöst und ein umfassendes Grundlagenpapier für die Mittelfristplanung 2018 bis 2020 beim Wirtschaftsministerium eingereicht», erklärt Dr. Marcello Scarnato gegenüber dem «Volksblatt» am 1. Juli 2017.

Was konkret in diesem Papier steht, ist derzeit noch nicht bekannt. Ein Teil betrifft aber die seit Langem angestrebte Budgetautonomie. Scarnato räumt ein, dass diese schwieriger zu erreichen ist, als er es für möglich gehalten hätte. Budgeterhöhungen scheinen ein noch komplizierteres Kapitel zu sein. Auf immerhin rund 5 Mio. Franken beläuft sich das gesamte Jahresbudget, aber für direkte Marketing- und Kommunikationsmassnahmen bleibt unter dem Strich etwa 1 Mio. Franken. Ob sich damit für Liechtenstein im Ausland Standort- und Tourismusmarketing im grossen Stil betreiben lässt, erscheint fraglich.

Gemäss Standortförderungsgesetz ist Liechtenstein Marketing das Kompetenzzentrum für Marketing und Kommunikation des Landes Liechtenstein. «Diesen Auftrag müssen wir umsetzen und dafür brennen», so Scarnato.

Dr. Scarnato war als Delegierter des Verwaltungsrats interimistisch in die Geschäftsleitung gewählt worden. Er zieht sich nun auf seinen VR-Posten zurück.

Volksblatt-Interview vom 1.7.2017 >lesen