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#BEPS Konsequenzen für VR und Management

Den Auswirkungen von BEPS können sich auch Liechtensteiner Firmen nicht mehr entziehen, wenn sie international tätig sind. Verwaltungsrat und Management muss sich mit zunehmender steuerlicher Transparenz befassen.

Das nächste Symposium der IFA Liechtenstein vom 9. Februar 2017 befasst sich erneut mit den BEPS-Entwicklungen und dem Transfer Pricing. Denn Liechtenstein macht bekanntlich mit beim Kampf der OECD gegen die Verringerung von Steuersubstrat und Verschiebung von Gewinnen.

International tätigen Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein entstehen dadurch neue Verpflichtungen. Im Oktober 2015 hat die OECD das 15 Aktionspunkte umfassende Projekt gegen die Verringerung von Steuersubstrat und die Verschiebung von Gewinnen (Base Erosion and Profit Shifting; «BEPS») grösstenteils abgeschlossen.

Bereits heute ist aber absehbar, dass sich nur ein Teil der gesetzten Ziele und Erwartungen erfüllen lässt. Dennoch kann sich den Auswirkungen von BEPS, dem wohl umfassendsten OECD-Steuerprojekt in jüngster Vergangenheit, auch in Liechtenstein kein international tätiges Unternehmen entziehen.

Auswirkungen im FL-Steuergesetz
In Liechtenstein wurden vom Landtag bereits im 2016 Regelungen zur Umsetzung gewisser BEPS-Massnahmen beschlossen, die eine Abänderung des Steuergesetzes zur Folge hatten und erstmals auf das Steuerjahr 2017 Anwendung finden. Hierzu zählen

  • die Einführung des sog. Korrespondenzprinzips
  • die vorläufige Abschaffung der IP-Box unter Gewährung einer mehrjährigen Übergangsfristfür Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits von dieser steuerlichen Massnahme Gebrauch machten
  • der Austausch von Steuerrulings

Sodann hat der Landtag beschlossen, dass Unternehmen in Liechtenstein unter dem abgeänderten Steuergesetz ab 2017 die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise von wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten mittels einer Dokumentation nachzuweisen haben. Die Regierung wird im 2017 das Nähere mit Verordnung regeln, insbesondere auch die Art und Ausgestaltung der Dokumentation in Abhängigkeit der Unternehmensgrösse.

Im Gegensatz dazu werden nur wenige multinationalen Unternehmen in Liechtenstein vom Country-by-Country Reporting (CbC-Reporting) betroffen sein, da dieses erst ab einem konsolidierten Umsatz von über 900 Millionen Franken spielt.

Diese und weitere Fragen analysiert das IFA-Symposium vom 9. Februar 2017 im SAL in Schaan.

Weitere Infos:

  • Anmeldung zum BEPS-Symposium >laden
  • Hompepage der IFA Liechtenstein >www.ifa-fl.li
  • Homepage der International Fiscal Association (IFA) >www.ifa.nl
  • Bericht und Antrag der Regierung zur Gesetzesänderung >Nr.91/2016