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VwEG FL wird Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbPG)

Am 1. April 2021 ist das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG) in Kraft getreten. Das VwbPG (bisher VwEG, Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer) setzt die Vorgaben der 5. EU Geldwäscherei-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) in Bezug auf das Verzeichnis um, in welches die wirtschaftlich berechtigten Personen inländischer Gesellschaften, juristischer Personen, Treuhänderschaften und ausländischer Trusts einzutragen sind. Das Verzeichnis wird zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geführt.

Diese Transparenz soll verhindern, dass sich die wirtschaftlich berechtigten Personen hinter einem Rechtsträger „verbergen“ können bzw. soll die Begehung der oben genannten Straftaten erschwert und die Aufdeckung derselben erleichtert werden.

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