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Die Kunst der Besteuerung schöner Dinge und der Kampf der EU gegen Briefkastengesellschaften

Das wohl klingendste Symposium der IFA, Steuervereinigung Liechtenstein, fand am 2. November 2022 in Schaan im SAL statt. 

Dabei ging es nicht nur um Kunst, sondern auch um andere «schöne Dinge» wie Flugzeuge, Autos, Yachten und neu auch NFTs. Allen diesen Objekten ist gemein, dass sie aus steuerlicher Sicht als Liebhaberei qualifiziert werden können mit der damit verbundenen Aberkennung der steuerwirksamen Aufwendungen.
Typischerweise verfügen die Eigner-Strukturen zudem über wenig eigenes Personal, womit sie neu in den Fokus der EU-Unshell Initiative gelangen. Es gilt, den Anti-Briefkastenfirma-Test zu bestehen.

EU Unshell
Ende 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen der „Unshell“-Initiative einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, dessen Ziel die Verhinderung der steuerlich missbräuchlichen Nutzung von sog. „Briefkastenfirmen“ (im Original „shell entities“) ist. Adressiert sind Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und (vorerst) in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind. Die neuen Vorschriften sehen eine grundsätzlich zweistufige Substanzprüfung vor (1. Identifikation, 2. Nachweis des (Nicht-)Vorhandenseins bestimmter Mindestsubstanzkriterien).

Was heisst das für Liechtenstein?
Vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten sollen die Regelungen im Laufe 2023 in nationales Recht umzusetzen und ab 2024 allenfalls erst 2025 anzuwenden sein. Die EU Kommission hat bereits angekündigt, in einem zweiten Schritt auch Briefkastenfirmen ausserhalb der EU in die neuen Regelungen einzubinden. Es stellt sich daher die Fragen, ob und wie Liechtenstein betroffen ist. Auch ist zu überlegen, ob Liechtenstein die neue EU Initiative proaktiv in nationales Recht umsetzen soll.

  • Bericht zu diesem höchst spannenden Thema auf der IFA-Homepage: www.ifa-fl.li