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Die Mindestertragssteuer von 15% kommt auch in Liechtenstein

Die globale Mindestbesteuerung zur Eindämmung des nach Sicht der OECD schädlichen Steuerwettbewerbs kommt, das ist sicher. Bislang noch unsicher war das Datum der Einführung. Aktuell zeigen die Uhren auf 1. Januar 2024. Was dies für Liechtenstein bedeutet und ob letztlich damit eine generelle Steuererhöhung für Unternehmen einhergeht, wird derzeit diskutiert. Vgl. dazu auch das Fachsymposium "BEPS - Pillar 2" der Liechtensteinischen Steuervereinigung IFA. 

Wird Liechtenstein den Steuersatz für alle Unternehmen langfristig auf 15% anheben? Was soll mit den Mehreinnahmen geschehen, welche in Liechtenstein mit grösster Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind? Die IFA-Vorstandsmitglieder Martin A. Meyer (Präsident) und Dr. Marcello Scarnato (Generalsekretär) haben in einem Interview mit "Wirtschaftregional" diverse Thesen aufgestellt.

100 und mehr Unternehmen Liechtensteins
«Viele meinen, das gelte nur für Konzerne wie Hilti und Ivoclar, und davon gebe es nur wenige hierzulande», sagt Martin A. Meyer. Tatsächlich rechnet er damit, dass über 100 Unternehmen die Kriterien zur Globalen Mindestbesteuerung erfüllen, darunter viele Finanzplatzakteure wie Banken und Ländergesellschaften von Versicherungen sowie Commodity Trader. Auch Vermögensstrukturen, die über liechtensteinische Stiftungen und Trusts gehalten werden, sind betroffen.   

Die PVS wird sprichwörtlich "übersteuert"
«Mit der Mindestbesteuerung wird der PVS-Status für Privatvermögensstrukturen wie beispielsweise grosse Familienstiftungen über die Hintertüre mit abgeschafft», sagt Dr. Marcello Scarnato. Die administrativen Erleichterungen für die Verwaltung des eigenen Vermögens werden damit sprichwörtlich übersteuert.

Was tun mit den Mehreinnahmen?
Liechtenstein profitiert aktuell von signifikanten Steuereinnahmen durch die Casinobranche. Nun sollen auch Mehreinnahmen aus der Mindestertragssteuer dazukommen. Dr. Scarnato plädiert für eine einfache Nutzung: Senkung der Steuern für natürliche Personen!

Viel Administration für Liechtenstein
Das sagt Bernhard Büchel, Amtsleiter Steuerverwaltung Liechtenstein: "Mit dem neuen Regelungswerk stellen sich auch bei der Steuerverwaltung neue Herausforderungen inhaltlicher Natur, aber auch inder Abwicklung und Veranlagungsprüfung betroffener Konzerngesellschaften". Durch die laufende Einbindung auf OECD-Ebene sei laut Büchel dennoch sichergestellt, dass die Entwicklungen verfolgt und in die Planung einbezogen werden können. «Ein Mehraufwand wird aber zweifellos entstehen».

> "Der Anfang vom Ende des Steuerwettbewerbs" - Interview der Steuerexperten Martin A. Meyer und Dr. Marcello Scarnato lesen

> "Globale Mindeststeuer sorgt für Zeitdruck" - Statement von Bernhard Büchel, Leiter FL-Steuervewaltung lesen