Ist die Beteiligung an einer Personengesellschaft PVS-schädlich?

Expertenmeinungen gehen über die Anwendung von Art. 64 SteG hinsichtlich Beteiligungen an Personengesellschaften auseinander.

Art. 64 des Liechtensteinischen Steuergesetzes (SteG) regelt die Privatvermögensstruktur (PVS). Mit dem sog. PVS-Status geht ein besonderes Steuerregime einher, das privaten Investoren attraktive Möglichkeiten zur Verwaltung ihres Vermögens eröffnet, u.a. im Zusammehang mit Beteiligungen. 

Das Gesetz regelt PVS-Beteiligungen in Form von Kapitalgesellschaften in Art. 64 Abs. 1 lit. a SteG. Wenn aber eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gewählt wird, ist die Ausgangslage unklar und Rechtsexperten sind unterschiedlicher Meinung über die Gewährung des PVS-Status.

Zu dieser Fragestellung erscheint im nächsten "liechtensteinjournal - Recht in Liechtenstein" (Ausgabe Nr. 3 vom 30.9.2016) ein Fachbeitrag von Dr. Marcello Scarnato und Prof. Dr. Robert Gröning unter besonderer Berücksichtigung der deutschen GmbH & Co. KG.  > www.li-journal.li


© DR. OEC. HSG MARCELLO SCARNATO, LL.M. FACHJURIST FÜR STEUERRECHT, GIURISTA TRIBUTARIO, TAX JURIST

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