DBA Liechtenstein - Schweiz tritt am 1.1.17 definitiv in Kraft

Für Unternehmen entfällt endlich die leidige Verrechnungssteuer - Reduktionen auch bei Privaten

Nach Abschluss der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren kann das Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 22. Dezember 2016 in Kraft treten. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995. Die Bestimmungen des Abkommens kommen ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung.

Für Unternehmen bedeutet das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) den langersehnten Wegfall der Schweizer Verrechnungssteuer von 35%: So findet auf Zinszahlungen aus der Schweiz der Nullsatz Anwendung, wie auch auf auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen. Bei Dividenden an natürliche Personen in Liechtenstein wird die Verrechnungssteuer auf 15% gesenkt. Liechtenstein hat diese Vorteile durch Abstriche in der AHV bezahlt - so wurde auf das Besteuerungsrecht von AHV-Renten verzichtet. Nicht realisiert werden konnte die gewünschte Einführung einer Quellensteuer auf Grenzgänger-Löhnen.

«Das Abkommen wird zur Vertiefung der guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz beitragen», teilte das Ministerium für Präsidiales und Finanzen mit.

Weitere Informationen:

  • Interview mit Regierungschef Adrian Hasler im >Volksblatt
  • DBA Liechtenstein - Schweiz Text >lesen
  • Übersicht DBA / TIEA Liechtensteins >pdf

© DR. OEC. HSG MARCELLO SCARNATO, LL.M. FACHJURIST FÜR STEUERRECHT, GIURISTA TRIBUTARIO, TAX JURIST

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