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BEPS: #Liechtenstein muss handeln - Reputation erneut in Gefahr

Das Problem der Substanz - Volksblatt: «Liechtenstein mit den schädlichen Briefkastenfirmen gibt es nicht mehr seit das neue Steuergesetz in Kraft ist. Wir laufen aber Gefahr, wieder auf diesen Begriff reduziert zu werden, wenn eine wahrnehmbare Anzahl unserer international operierenden Gesellschaften substanzlos bleibt», verdeutlicht der Betriebsökonom und Steuerrechtler Marcello Scarnato. Um dies zu vermeiden ist eine angemessene Lockerung der Personenfreizügigkeit nötig. Nur mit Fachkräften und Zuzugswilligen, die auch hier wohnen können sei die Ansiedlung neuer Unternehmen dergestalt möglich, dass neues, substanzkonformes Steuersubstrat generiert wird. (Vollständiger Volksblatt-Beitrag "Steuerthematik frühzeitig erkannt" ganz unten zum Download.)

BEPS, der Aktionsplan der OECD in 15 Schritten gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen dient der (Wieder-) Herstellung von so etwas wie der „ethical correctness“ in Steuerfragen. Man kann die Thematik als fiskalische Seite der Corporate Governance verstehen. 

Aktionsplan 2013-2015
Bis Ende 2015 sollen konkrete Massnahmen gesetzt sein, damit sog. aggressive Steuerplanung eingedämmt wird. Ein Land wie Liechtenstein mit seinem liberalen Gesellschaftsrecht und dem attraktiven Steuergesetz wird früher oder später wieder im Negativfokus stehen. Warum? 

Substanzvoraussetzungen im FL-Recht
BEPS prangert die Verschiebung von Gewinnen dorthin an, wo ein tiefes Steuerniveau in Kombination mit fehlender Substanz vorhanden ist. Unser nationales Steuergesetz (SteG 2010) kennt keine Substanzklauseln. Wohl aber sind solche Klauseln im Gewerbegesetz (Art. 8 GewG) und in Doppelbesteuerungsabkommen wie z.B. mit Deutschland zu finden (Art. 31 DBA FL-DE). Substanz heisst immer Geschäftsräume, Personal und Umsatz aus aktiver Teilnahme am Markt. Diese Teilnahme muss quantitativ wie qualitativ in relevantem Umfang erfolgen.

Andauernde SteG-Änderungen bringen Rechtsunsicherheit
Liechtenstein mit den schädlichen Briefkastenfirmen gibt es nicht mehr seit das neue Steuergesetz in Kraft ist. Wir laufen aber Gefahr, wieder auf diesen Begriff reduziert zu werden, wenn die Mehrheit unserer (international) operierenden Gesellschaften substanzlos bleibt. Es braucht eine sorgfältig überdachte Öffnung hinsichtlich der Personenfreizügigkeit. Nur dann kann die Ansiedlung neuer Unternehmen dergestalt erfolgen, dass neues, den Substanzkriterien entsprechendes Steuersubstrat generiert wird. Positiver Begleiteffekt wäre, dass die andauernde Anpassung des Steuergesetzes ein Ende haben könnte und endlich Rechtssicherheit einkehren würde. 

Dr.oec.HSG Marcello Scarnato
Betriebsökonom / Steuerrechtler


Weitere Informationen:
> Volksblatt Holger Franke "Steuerthematik frühzeitig erkannt" vom 16.05.14 lesen
> IFA-Veranstaltung 22.05.14 zu dieser Thematik lesen