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FL DBA mit Malta und Singapur - TIAE mit China und Südafrika

TIEA mit China würde pro futuro gelten, das mit Südafrika für Sachverhalte ab 1.1.14. Gegenseitige Notifikationen nötig. Landtag hat nun über die Berichte und Anträge (BuA) zu befinden.

Die Liechtensteinische Regierung hat lt. Medienmitteilung zwei Berichte und Anträge für Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta und mit Singapur genehmigt. Die Doppelbesteuerungsabkommen sind vor dem Hintergrund der Finanzplatz- und Steuerpolitik der Regierung zu sehen, welche auf der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 aufbauen. Die Regierung ist bestrebt, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der EU und weltweit auszubauen.

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung ausserdem zwei Berichte und Anträge für Abkommen mit Südafrika und mit China zum steuerlichen Informationsaustausch (TIEA) genehmigt. Die zwei TIEA sind den übrigen bereits abgeschlossenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich. Sie entsprechen den internationalen Standards des Global Forums und übernehmen die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens. Das TIEA mit China tritt 30 Tage nach gegenseitiger Notifikation in Kraft. Es gilt nur für Ersuchen, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden und nur in Bezug auf die Steuerjahre, welche nach dem Inkrafttreten beginnen. Das TIEA mit Südafrika tritt nach Abschluss der beiderseitigen Genehmigungsverfahren in Kraft. Es wird auf Ersuchen, welche die Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 betreffen, anwendbar sein. 

> Medienmitteilung vom 2.4.14 lesen