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Studie zu DBA-Anwendungsvoraussetzungen FL-DE in Arbeit

Anforderungen an die Anwendung des DBA zwischen Liechtenstein und Deutschland auf liechtensteinische juristische Personen" - LL.M. Thesis in Arbeit von Dr.oec.HSG Marcello Scarnato

Anforderungen an die Anwendung des DBA zwischen Liechtenstein und Deutschland auf liechtensteinische juristische Personen - Recherche an Uni.li - Fertigstellung Masterthesis bis 30.4.14

Das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA FL-DE) wurde am 17. November 2011 unterzeichnet und ist seit dem 1. Januar 2013  in Kraft . Es ist für Liechtenstein das erste Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Staat von weltpolitischer und -wirtschaftlicher Bedeutung. Diesem DBA kommt für uns historische Bedeutung zu.

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang können liechtensteinische juristische Personen (flJP) von Abkommensberechtigungen profitieren? Dieser Frage geht die gegenständliche Recherche nach. 

Dem DBA mit Deutschland kommt zukunftsweisende, substanzielle Tragweite für den Werkplatz aber vor allem für den Finanzplatz Liechtenstein zu.   

Haben Sie konkrete Praxis-Erfahrungen in der Anwendung des neuen DBA gemacht? Insbesondere interessieren Aktivitäts- und Substanztests aus Art. 31 iVm den zugehörigen Protokollvereinbarungen (Ziff. 11 - 13). 

Gerne erfahren wir davon, um ggf. daraus wissenschaftliche Erkenntnisse für die gegenständliche Arbeit zu ziehen.

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