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Abkommen mit China unterzeichnet - Informationen auf Anfrage

Medienmitteilung www.regierung.li . Ministerium für Äusseres

Am 27. Januar haben in Vaduz der Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, Botschafter Martin Frick, und der chinesische Generalkonsul in Zürich, Liang Jianquan, ein Abkommen zwischen Liechtenstein und China über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. „Der Abschluss dieses Abkommens stellt einen wichtigen Baustein in der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Liechtenstein und China dar. Liechtenstein ist an einer Weiterentwicklung der steuerlichen Zusammenarbeit über dieses Abkommen hinaus durch den Abschluss eines weitergehenden Steuerabkommens, insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, interessiert", betonte Botschafter Frick bei der Unterzeichnung in Vaduz.

Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard des Global Forums der OECD und sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage vor. Es ist den übrigen abgeschlossenen und zu einem grossen Teil bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen Steuerinformationsabkommen sehr ähnlich. Die ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Das Steuerinformationsabkommen gilt für Ersuchen, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden und mit Bezug auf Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten beginnen.

Das Abkommen unterliegt der Zustimmung des Landtags. Zur Umsetzung sind keine weiteren gesetzlichen Massnahmen notwendig. Es kommt das liechtensteinische Steueramtshilfegesetz zur Anwendung. Vorbehaltlich der Ratifikationen durch beide Staaten ist das Abkommen frühestens ab 1. Januar 2015 anwendbar.

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