Weitere EU-Harmonisierung von Jahresabschlüssen

(IKR) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2018 den Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 102/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend "Richtlinie 2014/56/EU") zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (nachfolgend "Richtlinie 2006/43/EG") sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die Richtlinie 2014/56/EU bezweckt im Wesentlichen die Anpassung der qualitativen Anforderungen an die Abschlussprüfung an internationale Gepflogenheiten. Ziel der Richtlinie 2014/56/EU ist es, die Vorschriften über die Durchführung von Abschlussprüfungen weiter zu harmonisieren, um so die Anforderungen an die Abschlussprüfer klarer und vorhersehbarer zu gestalten und mehr Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten.

Weitere Informationen:

  • IKR Meidenmitteilung >lesen
  • BuA Nr. 2018/58 >lesen

© DR. OEC. HSG MARCELLO SCARNATO, LL.M. FACHJURIST FÜR STEUERRECHT, GIURISTA TRIBUTARIO, TAX JURIST

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