Skip to main content

FL: OECD Standard, AIA, Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen

Liechtensteins Parlament verabschiedet nächste gewichtige Schritte zu Finanzplatz-Transparenz und Weissgeldstrategie

An der Landtagssitzung vom 5. November 2015 befürwortete das Liechtensteiner Parlament drei wichtige Themen:

  • Abänderung des Steueramtshilfegesetzes, das nun auch Gruppenanfragen nach dem OECD-Standard regelt. Anfragen sind ab 1.1.2016 pro futuro möglich (keine Rückwirkung). Es wird von der ausländischen Behörde zudem verlangt, dass sie alle nationalen angemessenen Mittel zur Datenerhebung ausgeschöpft hat und sie in der Lage wäre, die gleichen Informationen zu beschaffen, wenn die Anfrage von Liechtenstein käme.
      
  • Zustimmung zum Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit Wirkung 1.1.2016. Das AIA-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Rechtsträger und Finanzinstitute, die Rechte und Pflichten der meldepflichtigen Personen sowie der Rechtsträger, die Kontoinhaber sind, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit und den Datenschutz, die anwendbaren Verfahren, die Missbrauchsbestimmungen sowie die Strafen für Widerhandlungen.

  • Erweiterung des Gesetzes über die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen mit Wirkung 1.1.16. Voraussetzung ist, dass das Delikt auch in Liechtenstein strafbar ist und in bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist.  


Quelle: Volksblatt.li >laden