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FL-GmbH soll aus dem Dornröschenschlaf geweckt werden

Qualifizierter Repräsentant unter Verzicht auf sog. 180a-PGR-Organe wirft Fragen auf. Vernehmlassungsverfahren läuft bis 22.9.2015.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts) genehmigt.

Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde im Rahmen seiner Etablierung im Personen- und Gesellschaftsrecht im Jahre 1926 grossteils aus der Schweiz rezipiert und seither nur marginal weiterentwickelt.

Die internationalen Entwicklungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen legen nahe, auch das liechtensteinische GmbH-Recht einer Überprüfung und einer entsprechenden Revision zu unterziehen. Auch in der Schweiz wurde dieses Rechtsgebiet im Rahmen einer Totalrevision zwischenzeitlich revidiert. Hingegen fand in Liechtenstein bis dato keine proaktive, gestalterische Weiterentwicklung des GmbH-Rechts statt. Dies soll nun in Angriff genommen werden.

Wichtige Teile dieser Modernisierungsbestrebungen sind neben einer deutlichen Senkung des Mindestkapitals und der Stärkung der Rechtssicherheit durch die Schaffung klarer Haftungsbestimmungen etwa die Möglichkeit von Gründungserleichterungen durch die Nutzung von Mustervorlagen sowie die ausdrückliche, gesetzliche Option zur Etablierung von Vinkulierungsregelungen bezüglich der Stammanteile im Gesellschaftsvertrag. Gleichzeitig soll für die GmbH das Instrument des „qualifizierten Repräsentanten“ eingeführt werden sowie notwendige sprachliche Vereinheitlichungen Platz greifen.

Gleichzeitig mit der Modernisierung des GmbH-Rechts sollen im Personen- und Gesellschaftsrecht diverse Anpassungen bzw. Abänderungen allgemeiner Natur vorgenommen werden.

Justizminister Dr. Thomas Zwiefelhofer betont die mit der Modernisierung des GmbH-Rechts verbundenen neuen Möglichkeiten und Chancen für die heimische Wirtschaft und den Gesellschaftsstandort Liechtenstein. Mit der Modernisierung des GmbH-Rechts kann einerseits die Attraktivität dieser Rechtsform deutlich gesteigert und den Wünschen und Anregungen der liechtensteinischen Wirtschaft Rechnung getragen werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 22. September 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden.

> Quelle: www.regierung.li