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DBA Liechtenstein Schweiz unterzeichnet - 1.1.2017 Inkrafttreten geplant

In beiden Ländern muss das Abkommen noch durch die Parlamente

Liechtensteins Regierungschef Adrian Hasler und die schweizerische Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf haben sich am 10. Juli 2015 in Vaduz zu einem Arbeitsbesuch getroffen. Themen des Treffens waren der automatische Informationsaustausch in Steuersachen, die Unternehmensbesteuerung und der Marktzutritt. Die beiden Finanzminister unterzeichneten das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz sowie das Abkommen über die Elementarschadenversicherung.

Adrian Hasler und  Eveline Widmer-Schlumpf tauschten sich in einem Arbeitsgespräch über aktuelle bilaterale und internationale finanz- und steuerpolitische Themen aus. Sie diskutierten die jeweiligen Umsetzungsarbeiten für den neuen globalen Standard zu einem automatischen Informationsaustausch sowie die bestehenden und geplanten Entwicklungen zur Unternehmensbesteuerung in der Schweiz und in Liechtenstein. Weitere Themen des Arbeitstreffens waren der Marktzutritt zur EU im Finanzdienstleistungssektor sowie die Währungsunion Schweiz - Liechtenstein.

Im Rahmen des Arbeitstreffens unterzeichneten Regierungschef Adrian Hasler und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zwei Abkommen.

Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein - Schweiz

Das DBA ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995, welches nur die Besteuerung gewisser Einkünfte regelt. Der vorgesehene Informationsaustausch im Wege der Amtshilfe auf Anfrage folgt dem internationalen Standard. Das unterzeichnete DBA ist ein bedeutender Schritt zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Steuerbereich mit der Schweiz.

Zu den wichtigsten Eckwerten des DBA zählt die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Verrechnungssteuer. Dies bedeutet, dass bei Zinszahlungen die schweizerische Verrechnungssteuer für alle in Liechtenstein ansässigen Personen (Private und Unternehmen) auf Null gesenkt wird. Bei Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen im Konzern sowie bei Dividenden an liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen ist ebenfalls der Nullsatz vorgesehen. Bei Portfoliodividenden und Dividenden an natürliche Personen wird die schweizerische Verrechnungssteuer von 35% auf 15% reduziert.

Bei den Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Das DBA regelt neu auch die Besteuerung der AHV-Renten, die künftig ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge unterliegen wie bisher der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Zur Berücksichtigung der früher nicht als Grenzgänger erwerbstätigen Rentner wird die Schweiz Liechtenstein eine jährliche Ausgleichszahlung leisten.

Beide Staaten beginnen nun die notwendigen innerstaatlichen parlamentarischen Verfahren zur Genehmigung des Abkommens. Es ist vorgesehen, dass das Abkommen am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

> Quelle: www.regierung.li