Skip to main content

Gruppenanfragen nach OECD-Standard: BuA an Landtag

Wirksamkeit für Anfragen ab dem 1.1.2016 - keine rückwirkenden Auskünfte vorgesehen.

An der Sitzung vom 7. Juli 2015 hat die Liechtensteinische Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich Gruppenanfragen verabschiedet.

Gemäss dem erweiterten OECD-Kommentar sind neben Einzelanfragen unter bestimmten Voraussetzungen auch Anfragen zulässig, welche eine Gruppe von Steuerpflichtigen betreffen, die durch ein bestimmtes Verhaltensmuster identifiziert werden können (sog. Gruppenanfragen).

Da die geltenden Amtshilfe-Umsetzungs- und Durchführungsbestimmungen nicht dem erweiterten OECD-Standard bezüglich Gruppenanfragen entsprechen, schlägt die Regierung vor, die geltenden Amtshilfe-Umsetzungs- und Durchführungsbestimmungen dem erweiterten OECD-Standard bezüglich Gruppenanfragen entsprechend anzupassen. Gruppenanfragen sollen sowohl auf Basis bestehender als auch zukünftiger DBA und TIEA möglich sein.

Die Anpassungen sollen bei bestehenden Abkommen für Gruppenersuchen gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2016 gestellt werden mit Bezug auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Die Abänderungen der Gesetze sollen am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
> Quelle: Mitteilung der Regierung lesen
> Presse: Vaterland vom 9.7.15 lesen