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Liechtenstein schliesst DBA mit den Arabischen Emiraten

Das DBA folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Es beinhaltet eine umfassende Regelung der Besteuerungskompetenzen

(regierung.li) - Am 27. Februar 2015 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten paraphiert.

Das DBA folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Es beinhaltet eine umfassende Regelung der Besteuerungskompetenzen und Regelungen zum Verfahren für die Kooperation zwischen den Steuerbehörden. Es regelt auch klarstellend die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen und von Investmentfonds.

Durch das Abkommen wird die Attraktivität für gegenseitige Investitionen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Liechtenstein erhöht. Für Liechtenstein ist dies ein weiterer Schritt im konsequenten Aufbau eines weltweiten DBA-Netzwerkes.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.

Quelle: Medienmitteilung der Regierung Liechtensteins >Homepage


- Weitere Informationen: Stand internationale Steuerabkommen Liechtenstein >lesen