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DBA: Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein-Ungarn paraphiert

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Liechtenstein am 26. Januar 2015 ein DBA mit Ungarn paraphiert. Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens noch unbekannt.

(regierung.li) - Am 26. Januar 2015 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Ungarn paraphiert. Damit konnten die im Sommer 2014 aufgenommenen DBA-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Das DBA folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD. Es beinhaltet eine umfassende Regelung der Besteuerungskompetenzen und Regelungen zum Verfahren für die Kooperation zwischen den Steuerbehörden. Es regelt auch klarstellend die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen und von Investmentfonds. Darüber hinaus werden die aufgrund des EWR-Vertrags anwendbaren Grundfreiheiten entsprechend im Abkommen reflektiert. 

Durch das Abkommen wird die Attraktivität für gegenseitige Investitionen zwischen Ungarn und Liechtenstein erhöht. Für Liechtenstein ist dies ein weiterer Schritt im konsequenten Aufbau eines weltweiten DBA-Netzwerkes.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.

Quelle: Medienmitteilung der Regierung Liechtensteins >Homepage


- Weitere Informationen: Stand internationale Steuerabkommen Liechtenstein >lesen