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Stellungnahme zur Abänderung SteG: 1. Selbstanzeige soll auch in FL straffrei sein

Medienmitteilung www.regierung.li . Ministerium für Finanzen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Januar 2014 die Stellungnahme an den Landtag zur Änderung des Steuergesetzes verabschiedet, welche die Steueramnestie neu regelt. In der Landtagssitzung vom 6. Dezember 2013 wurden anlässlich der Eintretensdebatte und ersten Lesung teils Bedenken gegen eine weitere Amnestie geäussert, nachdem die letzte Amnestie nicht lange zurück liegt. Zur Vermeidung der Anhäufung von Amnestien wurde vorgeschlagen, die Einführung der einmaligen straflosen Selbstanzeige, wie sie die Schweiz kennt, näher zu prüfen.

Die Regierung schlägt nun die Regelung der Selbstanzeige gemäss schweizerischem Modell vor. Eine erste Selbstanzeige soll straffrei sein. Bei der Frage, ob bereits eine Selbstanzeige erfolgt ist, werden Selbstanzeigen ab 1. Januar 2011 berücksichtigt.

Während einer Übergangsfrist bis Ende 2014 wird Personen, die der Vermögens- und Erwerbssteuer unterliegen, ein vereinfachtes Verfahren zur Nachdeklaration der hinterzogenen Vermögens- und Erwerbswerte angeboten. Hierbei wird die nachzuerhebende Steuer mittels einem Pauschalsteuersatz festgelegt.

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