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Liechtensteiner Treuhänder erleichtern Übertragung von Mandaten

(THK) - Die Liechtensteiner Treuhänder erleichtern die Übertragung der Verwaltung von Mandaten an andere Berufsangehörige und richten dazu eine Schlichtungskommission ein.

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Liechtensteinischen Treuhandkammer und ihrer Mitglieder, dem Ansehen des Stiftungsstandortes Sorge zu tragen. In letzter Zeit sind hinsichtlich der Übertragung von Mandatsverhältnissen an einen anderen Treuhänder vermehrt offene Fragen aufgetaucht, die zu Diskussionen und damit verbunden zu Unsicherheiten geführt haben. Um dem zu entgegnen, wurde an der Plenarversammlung der Mitglieder der Liechtensteinischen Treuhandkammer vom 28. Mai 2018 eine Lösung beschlossen, welche die zeitnahe Übertragung von Mandaten an andere Berufsangehörige wesentlich erleichtern wird.

Kern dieser Lösung ist eine Anpassung der Standesrichtlinien, wonach künftig streitige Fälle bezüglich angestrebter Wechsel der Verwaltung von Mandaten zu einem anderen Treuhänder von einer neugeschaffenen, dreiköpfigen Schlichtungskommission beurteilt werden. Diese wird die „best practice“ für den vorgelegten Fall bestimmen und eine entsprechende Empfehlung abgeben. Die Missachtung einer solchen Empfehlung kann disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gewährleistet, dass die in der Praxis bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden können, und der Weg freigemacht wird für eine zeitnahe Übertragung von Verwaltungsmandaten in berechtigten Fällen. Gleichzeitig können mit dieser Lösung die Bedenken allfälliger Nachteile bei der Anerkennung der Rechtsträger, wie z.B. der Stiftung, Rechnung getragen werden. Eine Übertragung der Verwaltung von Mandaten ist in der Praxis in vielen, aber nicht allen Fällen gerechtfertigt.

Die Delegation der Schlichtung von Streitigkeiten, welche gemäss Treuhändergesetz bisher Aufgabe des Vorstandes war, an die neugeschaffene Schlichtungskommission machte auch eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung notwendig.

Das Instrument der Stiftung erlaubt es, ein Vermögen über und für Generationen nach den Vorgaben des Stifters zu sichern, im Interesse aller Beteiligten zu verwalten und zweckgerichtete Ausschüttungen vorzunehmen. Bei der Verwirklichung des Stifterwillens und der Verwaltung der Stiftung zugunsten der Beteiligten, kommt dem Treuhänder eine zentrale Rolle zu. Ist das Vertrauen aller Beteiligten in den Treuhänder nicht mehr gegeben, stellt in aller Regel – unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften – die Übertragung des Mandatsverhältnisses an einen anderen Treuhänder die adäquate Lösung dar.

Die Anpassung der Standesrichtlinien wird im Hinblick auf Mandatswechsel zu mehr Klarheit führen. Damit werden Konfliktsituationen vermieden und der Stiftungsstandort und Finanzplatz Liechtenstein gestärkt.

Anlässlich der Plenarversammlung vom 28. Mai 2018 wurden zudem die Disziplinarorgane der Treuhandkammer, das sind die Untersuchungsperson und die Standeskommission, neu gewählt. Deren zweijährige Amtsperiode wird am 1.1.2019 beginnen. Infolge eines Vorstandsbeschlusses soll nur noch ein Mitglied des Vorstandes in der Standeskommission vertreten sein. Als Vorsitzender wurde Dr. Peter Prast wiedergewählt, und als ordentliche Mitglieder neu Dr. Alexander Lins und MMag. Nicolas Reithner gewählt. Mit der Wahl von Dr. Stephan Ochsner als Untersuchungsperson wird die Unabhängigkeit der Disziplinarorgane weiter gestärkt.

Schliesslich standen auch Neuwahlen des Vorstandes an. Mit Ausnahme von Dr. Johannes Gasser, der auf eine erneute Kandidatur verzichtet hat und dessen Tätigkeit verdankt wurde, wurden alle bisherigen Mitglieder wiedergewählt.

- Quelle: www.thk.li