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BuA: FL-Regierung verzichtet auf Entkoppelung Sollertrag/EK-Zinsabzug

Begrüssenswertes Umdenken der Regierung im Bericht und Antrag an die Landtagssitzung vom 19.12.12

Im Vernehmlassungsbericht vom Oktober 2012 war noch eine Entkoppelung von Sollertrag und Eigenkapital-Zinsabzug vorgeschlagen. Doch nun hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im Bericht und Antrag (BuA Nr. 139/2012) an den Hohen Landtag davon abgesehen.

Am 19. Dezember 2012 tagt das Parlament letztmalig dieses Jahr. Der BuA  liegt auf dem Tisch und betrifft die Abänderung des Steuergesetzes von 2010. Zur Disposition stehen:

  1. Einführung Spitzensteuersatz Erwerb 8%
  2. Erhöhung Widmungssteuer von 3% auf 3.5%
  3. Pauschalbesteuerungsregime nach dem Aufwand: Zuweisung der Einnahmen ans Land und Erhöhung Steuersatz von 15% auf 25%
  4. Schuldenabzug (grundpfandbesichert) auf max. Steuerschätzwert des belasteten Grundstückes
  5. Verlustvortragsverrechnung begrenzt auf 70% des Reinertrages
  6. Keine Verlustvorträge durch Eigenkapitalzinsabzug

Aus verschiedenen Gründen ist der Hohe Landtag gut beraten, im Moment gar nichts zu beschliessen. Das neue Steurgesetz (SteG) schon wieder zu verändern ist mit der kurzfristigen Brille der Haushaltsanierung keine gute Strategie. Das wäre als ob man einem 2jährigen Kind eine Schönheits-OP verpassen würde. Das Kind muss zuerst erwachsen werden und sich selbst bewähren. Dann wird man sehen. Eingriffe heute und morgen bringen das neue Steuergesetz aus dem Gleichgewicht.

Viel wichtiger ist jetzt, die Weichen für eine Lösung der Altlasten-Thematik mit Deutschland zu finden. Die Abgeltungssteuer-Variante ist bekanntlich kein gangbarer Weg. Der Landtag bzw. die Politik hat hier wirklich ein kurzfristig und sofort wirksames Betätigungsfeld. 

Pragmatisch gesprochen: Man wird jetzt noch die Landtags- und Regierungswahlen im Frühling 2013 abwarten, aber dann ist es Traktandum Nummer 1, die steuerliche Vergangenheit zu regulieren. Die steuerliche Zukunft ist schon reguliert. Durch ein gutes Steuergesetz in Verbindung mit einem hochwertigen Doppelbesteuerungsabkommen.