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IFA-Symposium: #BEPS und die Konsequenzen für Liechtenstein

Was haben Private und Unternehmen von den BEPS-Massnahmen zu erwarten? IFA Liechtenstein klärt am 21. Januar 2016 auf.

Was für Länder wie die Schweiz zutrifft, gilt auch für Liechtenstein: Gelingt es, die Empfehlungen aus dem OECD BEPS Projekt in den nächsten Monaten sachgerechet und intelligent umzusetzen, geht der liechtensteinische Wirtschaftsstandort dadurch gestärkt hervor; möglicherweise gar entscheidend lt. Dr. Marco Felder, Präsident IFA Liechtenstein.

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, also das Erodieren der steuerlichen Bemessungsbasis sowie die Gewinnverschiebung. Die neuen – auch für Liechtenstein – bindenden Mindeststandards und Empfehlungen für die Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen hat die OECD in Zusammenarbeit mit der G20 in nur rund zwei Jahren entwickelt.

Was bedeutet nun die Umsetzung dieser Mindeststandards und Empfehlungen konkret für liechtensteinische Unternehmen und Praktiker in den nächsten zwei bis drei Jahren? Ist eine Anpassung des liechtensteinischen Steuergesetzes zur Umsetzung der Mindeststandards und Empfehlungen in der ersten Jahreshälfte 2016 angezeigt, und wie schaut diese gegebenenfalls aus?
Am IFA Fachsymposium vom 21. Januar 2016 gehen Experten und Praktiker auf diese Fragestellungen ein.

Schaan/FL, SAL, 09:00 bis 12:15 Uhr.

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