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Austausch von Daten gestoppt - Blamage für deutsche Regierung

Das Finanzgericht Köln hat Deutschland den weitreichenden Informationsaustausch über Firmen mit einer Ländergruppe untersagt. Fishing-Expedition vom Gericht erkannt und abgestraft.

(NZZ) - Das Finanzgericht Köln hat Deutschland den weitreichenden Informationsaustausch über Firmen mit einer Ländergruppe untersagt. Klägerin war die deutsche Tochtergesellschaft eines Konzerns mit Sitz in der Schweiz – im Urteil ist nur von der Firma «W» die Rede.

Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Japan, Australien und Kanada hatten eine Zusammenarbeit vereinbart, um herauszufinden, weshalb gewisse Firmen der digitalen Wirtschaft eine geringe effektive Steuerbelastung haben. Am Ende könnten neue Gesetze stehen, um zu verhindern, dass Firmen Gewinne in steuergünstige Länder verschieben. Diese Kooperation erfolgt im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD. Das Gericht wirft der deutschen Regierung nun vor, dass Informationen ohne Anonymisierung der Gesellschaft ausgetauscht werden sollten.

Nur um zu klären, weshalb die effektive Steuerbelastung niedrig sei, bilde das zwischenstaatliche Verfahren für Auskünfte keine rechtliche Grundlage. So hätten die Behörden nicht dargelegt, welcher zu klärende Sachverhalt zu einer höheren Besteuerung führen könnte. Das Ersuchen um Auskunft stehe auch zu wenig in Zusammenhang mit der Besteuerung der Firma «W», es rücke deshalb in die Nähe eines Fischzugs. Es werde von der deutschen Behörde «ins Blaue hinein» ermittelt.

Das eindeutige Urteil ist eine Ohrfeige für die deutsche Regierung, das zudem dem Informationshunger von Hochsteuerländern gewisse Grenzen setzen sollte.

Quelle: NZZ