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DBA Liechtenstein-Ungarn unterzeichnet

Das Abkommen unterliegt der Zustimmung des Landtags. Traktandierung in der Herbstsession erwartet. Keine Vereinbarungen zur Regularisierung alter Vermögenswerte enthalten.

Im Rahmen der Botschafterinformationsveranstaltung am Montag, 29. Juni 2015 in Vaduz, traf Regierungschef Adrian Hasler den ungarischen Botschafter István Nagy und unterzeichnete mit ihm das im Januar 2015 paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Ungarn.
Vaduz.

Bei den Verhandlungen des Abkommens diente das Musterabkommen der OECD als Basis. Zudem wurde die bisherige Abkommenspolitik beider Staaten berücksichtigt. Es beinhaltet eine umfassende Regelung der Besteuerungskompetenzen und Bestimmungen zum Verfahren für die Kooperation zwischen den Steuerbehörden. Des Weiteren ist die Abkommensberechtigung von liechtensteinischen Investmentfonds, Stiftungen, Anstalten und gemeinnützigen Institutionen klarstellend geregelt. Darüber hinaus werden die aufgrund des EWR-Vertrags anwendbaren Grundfreiheiten entsprechend im Abkommen reflektiert.

Das Abkommen unterliegt der Zustimmung des Landtags. Zur Umsetzung sind keine weiteren gesetzlichen Massnahmen notwendig. Nach dem Abschluss dieses Abkommens ist die Regierung weiterhin bestrebt, das liechtensteinische Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb und ausserhalb Europas auszubauen.

 
> Quelle: vaterland.li