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Rechtshilfe bei Geldwäsche: Rechtsstaatlichkeit muss gewahrt bleiben

Mitte 2021 steht die nächste Länderprüfung Liechtensteins durch Moneyval, dem europäischen Expertenausschuss gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, an. Um eine gute Bewertung zu erreichen, musste Liechtenstein aber noch Hausaufgaben in den Bereichen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Strafrecht, der Effektivität bei Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie bei den Kriterien für die Einziehung von Vermögenswerten und Gegenständen aus Verbrechen machen.

Hierfür lagen dem Landtag unlängst nun die Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze zur ersten Lesung vor, die sich nach Kritik von Rechtsanwalts- und Treuhandkammer im Vernehmlassungsprozess auf das Wesentliche beschränke. Die zuständige Regierungsrätin Katrin Eggenberger zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die Moneyval-Anforderungen trotzdem erfüllt werden.

Trotz einiger Fragen und Präzisierungsvorschläge war Eintreten für den Landtag unbestritten. Schliesslich trägt eine positive Moneyval-Bewertung wesentlich zur Reputation des liechtensteinischen Finanzplatzes bei.

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