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Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2): Chance für Standort Liechtenstein

Mit den gesetzlichen Neuerungen der OECD/EU im Rahmen des BEPS-Programms sollen die digitalen Weltkonzerne dort besteuert werden, wo sie eine Aktivität entfalten. Bisher war eine solche steuerliche Erfassung an das Prinzip der Betriebsstätte gebunden, was für die analoge Welt einigermassen gut funktionierte. Digitale Player sind aber virtuell unterwegs und brauchen vor Ort oftmals keine Büros. Gemeint sind Google, Amazon, Netflix und Co.

BEPS 2.0 bringt Pillar 1 und 2 
Pillar 1 fordert eine neue Zuordnungslogik für die erwirtschafteten Gewinne, Pillar 2 ist als flankierende Massnahme zu sehen und beschäftigt sich mit der Etablierung eines Mechanismus,  welcher allen Ländern ein minimales Besteuerungsniveau zusichert. Ziel ist es, die Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer zu vermeiden. 

Vermögensstrukturierungen Richtung Liechtenstein
Durch die geforderte Mindestbesteuerung (Pillar 2) global tätiger Konzerne wird Liechtenstein für Strukturen in traditionellen Offshore-Jurisdiktionen attraktiv.
Lesen Sie warum: Fachbeiträge von Dr. Marcello Scarnato, LL.M.

IFA Steuerfachsymposium
Ausführliche Behandlung des Themas am 22. Oktober 2020 im SAL in Schaan 
> Programm und Anmeldung