DSGVO am 20. Juli 2018 in Liechtenstein in Kraft

(IKR) - Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat die Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das EWR-Abkommen beschlossen. Die DSGVO wird damit für die EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island am 20. Juli 2018 in Kraft treten und in Liechtenstein ab diesem Tag unmittelbar anwendbar, teilte die Regierung mit.

Aufgrund der Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen hat der Landtag im Juni die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in erster Lesung behandelt. Die zweite Lesung wird im Oktober stattfinden. Das neue Datenschutzgesetz wird in Zukunft ergänzend zur DSGVO zur Anwendung kommen. Der Fokus des neuen datenschutzrechtlichen Rechtsrahmens liegt darauf, Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu geben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit in Europa profitieren zu lassen.

Um der Datenschutzstelle ein Tätigwerden auf Basis der neuen DSGVO im Rahmen des EWR (Teilnahme am Europäischen Datenschutzausschuss und Tätigkeit als federführende Aufsichtsbehörde) bereits vor Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes zu ermöglichen, wird am 20. Juli 2018 auch eine vom Landtag im Juni beschlossene Anpassung des geltenden Datenschutzgesetzes als Übergangsgesetzgebung in Kraft treten.

Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen wird bei Inkrafttreten im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemacht und ist dann online einsehbar auf https://www.gesetze.li/chrono/neueste-lgbl.

Quelle: Medienmitteilung >IKR


© DR. OEC. HSG MARCELLO SCARNATO, LL.M. FACHJURIST FÜR STEUERRECHT, GIURISTA TRIBUTARIO, TAX JURIST

BETRIEBSÖKONOMIE | REVISION | STEUERRECHT

logo 2x

ZERTIFIZIERT IN NAT./INT. STEUERRECHT

MEMBER OF IFA - INTERNATIONAL FISCAL ASSOCIATION
LIECHTENSTEINISCHE VEREINIGUNG FÜR STEUERRECHT
Screenshot 2017 12 14 11.02.08
Twitter bird logo 2012.svg
follow us on twitter
#LIECHTENSTEIN STEUERRECHT INTERNATIONAL TAX LAW

RECHTLICHER HINWEIS: Alle Tätigkeiten nach flGewG. Tätigkeiten nach TrHG, WPRG oder anderen Spezialgesetzen nur sofern expressis verbis erwähnt. Weitere Details: Disclaimer | Impressum | DSGVO